Mitgliedsbeiträge für alle Mitglieder (Stand: 01.Januar
2025 aus der Beitragsordnung) |
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Erwachsene (Einzelmitglied) AKTIV 2025 | € 70,00 |
Erwachsene (Einzelmitglied) AKTIV 2026 | € 75,00 |
Erwachsene (Einzelmitglied) AKTIV 2027 | € 80,00 |
Erwachsene (Einzelmitglied) PASSIV | € 50,00 |
Erwachsene (Familienmitglied) AKTIV | € 30,00 |
Erwachsene (Familienmitglied) PASSIV | € 23,50 |
Kinder / Jugendliche bis 18 Jahren AKTIV | € 30,00 |
Kinder / Jugendliche bis 18 Jahren PASSIV | € 23,50 |
Studenten AKTIV *) | € 50,00 |
Aufnahmegebühr (einmalig) | € 20,00 |
Der Jahresbeitrag ist bei Eintritt bis zum 30.09. jeweils in voller Höhe, danach ist jeweils der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.
Bei einer Rücklastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.
*) Studenten haben beim Eintritt und jährlich wiederkehrend, bis zum 15.01. des Jahres, unaufgefordert einen Nachweis ihres Studentenstatus vorzulegen. Ansonsten wird die Mitgliedschaft automatisch in eine Erwachsenen-Mitgliedschaft umgewandelt.
Zusätzliche Abteilungsbeiträge
sowie Verbandsbeiträge (Stand 01. Januar 2025)
Abteilung, Beitragsgruppe
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Abteilungs- |
Verbands- |
Schützen, Erwachsene (ab 21 Jahren) |
€ 12,50
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Schützen, Junioren (17 bis 20 Jahre) |
€ 11,90 |
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Schützen, Schüler/Jugendliche (bis 16 Jahre) |
€ 8,90
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Schützen, Passgebühr (einmalig) | € 5,00 | |
Ju-Jutsu, Erwachsene | € 90,00 | € 23,00 |
Ju-Jutsu, Studenten *) | € 60,00 | € 23,00 |
Ju-Jutsu, Kinder / Jugendliche (bis 18 Jahre) |
€ 37,00
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€ 23,00
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Ju-Jutsu, Passivmitglied | entfällt | € 3,00 |
Ju-Jutsu-Gymnastik* | € 50,00 | € 3,00 |
Ju-Jutsu, Passgebühr (einmalig) | € 15,00 |
Der Abteilungsbeitrag in der Abteilung Ju-Jutsu ist bei Eintritt ab dem 01.07. halbjährlich zu entrichten.
* Ju-Jutsu-Gymnastik: 1 x wöchentlich Training.
Verbandsbeiträge: Der Verbandsbeitrag in der Abteilung Ju-Jutsu wird durch den Ju-Jutsu-Verband und in der Abteilung Schützen durch den Südbadischen Sportschützenverband festgelegt.
Erweitertes Führungszeugnis:
Bei Aufnahme in die Mitgliedschaft des PSV Konstanz e.V., Abteilung Schützen, ist bei Erwachsenen (ab 18 Jahren) gleichzeitig ein "erweitertes Führungszeugnis" vorzulegen.
Mitgliedschaft in einer oder mehreren Abteilungen
a) Jedes Mitglied: Vereinsbeitrag
b) für jede Abteilung mit Abteilungsbeitrag: plus Abteilungsbeitrag zusätzlich
c) für jede Abteilung mit Verbandsbeitrag: plus Verbandsbeitrag zusätzlich
Die Mitgliedschaft endet gem § 7 der Satzung vom 25.06.2021
(Auszug § 7 (2)):
durch eine schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands, die jedoch nur zum 31.12 eines jeden Jahres unter Beachtung einer Kündigungsfrist von
drei Monaten zulässig ist